Zweck des Vereins - Angelsportverein Mömlingen 1973 e.V.

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Zweck des Vereins

Unser Verein
Satzung § 2
Zweck des Vereins

Der Verein ist ein Zusammenschluß von Sportfischern, der sich zum Ziel gesetzt hat, das waidgerechte Sportfischen zu verbreiten und zu verbessern.

Seine Ziele will er erreichen durch:

a)
Hege und Pflege des Fischbestandes in den Vereinsgewässern, unter Berücksichtigung des Artenschutzprogrammes des VDSF.

b)
Abwehr und Bekämpfung schädlicher Einflüsse auf das Biotop "Gewässer", also auf alle im und am Gewässer lebenden Tiere und Pflanzen, einschließlich der Unterstützung von Maßnahmen zur Erhaltung des Landschaftsbildes und des natürlichen Wasserlaufes.

c)
Beratung der Mitglieder in allen mit der Sportfischerei und dem Naturschutz zusammenhängenden Fragen, sowie deren Fortbildung durch Vorträge, Lehrgänge usw.

d)
Schaffung von Erholungsmöglichkeiten zum Zwecke körperlicher Ertüchtigung und Gesunderhaltung seiner Mitglieder durch Kauf, Pacht und Erhaltung von Fischgewässern und Freizeitgelände, Unterkunftshäusern und sonnstigen Einrichtungen.

e)
Förderung der Vereinsjugend


Der Verein setzt sich für die Gesunderhaltung der Gewässer und damit der Volksgesundheit ein. Er unterstützt Maßnahmen zur Erhaltung des Landschaftsbildes und natürlicher Wasserläufe und ähnliche Bestrebungen.

Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereines dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

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