Aufnahme
Unser Verein
§ 3
Aufnahme von Mitgliedern
Die an der Gründungsversammlung am 19.09.1973 teilgenommenen Sportkollegen und Diejenigen, die bis zum 01.09.1974 dem Verein beitreten, sind Gründungsmitglieder.
Mitglied kann werden, wer das 10. Lebensjahr vollendet hat. Mitglied kann nur sein wer unbescholten ist. Mitglieder vor Vollendung des 18. Lebensjahres gehören der Jugendgruppe des Vereins an.
Als fördernde Mitglieder, die keinen aktiven Sport treiben, können volljährige Personen aufgenommen werden. Sie erhalten keine Fischereipapiere.
Die Aufnahme erfolgt auf Antrag schriftlich durch Beschluß der Vorstandschaft. Ein zurückgewiesenes Aufnahmegesuch kann vor Ablauf von 2 Jahren nicht erneuert werden.
Auf Beschluss, müssen aktive Mitglieder dem Unterfränkischen Fischereiverband beitreten, sonnst erhalten sie keine Fischereierlaubnis am Vereinseigenen Gewässer.