Fischereigrenzen
Die Mömling
Unser Fischgewässer (die Mömling) auf das sich die Fischerei-Erlaubnisscheine
beschränken, beginnt an der Hessisch/Bayrischen Landesgrenze und geht
bis zum Betonrohr (Richtung Eisenbach).
Das Schild an der Hessisch/Bayrischen Landesgrenze hier beginnt unser
Fischereirecht für die Mömling, und geht in Fließrichtung (Richtung Main)
Unser Fischereirecht für die Mömling endet hier am Betonrohr,
neben der B426 Richtung Eisenbach.